Fortbildungsverpflichtung - Fortbildungspunkte

 

 

Ärzte und Psychotherapeuten

Gern zertifizieren wir für Ärzte und Psychotherapeuten die betreffenden Veranstaltungen bei den jeweiligen Kammern.
Beachten Sie jedoch: Wegen der geringen Nachfrage in den vergangenen Jahren werden wir die Veranstaltung nicht mehr automatisch zertifizieren lassen! Interessenten müssen sich dafür mindestens 3 Monate vor der Veranstaltung, die sie besuchen möchten, bei uns melden. Dann leiten wir alles in die Wege.
Generell gilt: Fortbildungspunkte werden nur nach Vorlage des Barcodes vergeben!

ErgotherapeutInnen, Sprachheiltherapeutinnen und PhsyiotherapeutInnen

Nach §125 SGBV liegt eine Fortbildungsverpflichtung für Heilmittelerbringer vor. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Heilmittelerbringer haben sich dabei auf Qualitätskriterien für geeignete Fortbildungsveranstaltungen geeinigt. Das Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. fühlt sich diesen Qualitätskriterien verpflichtet. TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Fachdisziplinen können bei uns Fortbildungspunkte erwerben, soweit die Fortbildung auf die jeweils fachspezifischen Inhalte ausgerichtet ist.

LehrerInnen und ErzieherInnen

Ein großer Teil unserer Kursangebote wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums akkreditiert. Interessierte LehrerInnen können sich dazu unter www.iq.hessen.de informieren.
Darüber hinaus sind wir anerkannter Fortbildungsanbieter für ErzieherInnen aus dem Bundesland Rheinland Pfalz.