Fortbildungsverpflichtung - Fortbildungspunkte
Ärzte und PsychotherapeutenGern zertifizieren wir für Ärzte und Psychotherapeuten die betreffenden Veranstaltungen bei den jeweiligen Kammern. ErgotherapeutInnen, Sprachheiltherapeutinnen und PhsyiotherapeutInnenNach §125 SGBV liegt eine Fortbildungsverpflichtung für Heilmittelerbringer vor. Die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Heilmittelerbringer haben sich dabei auf Qualitätskriterien für geeignete Fortbildungsveranstaltungen geeinigt. Das Zentrum für Frühbehandlung und Frühförderung e.V. fühlt sich diesen Qualitätskriterien verpflichtet. TeilnehmerInnen aus den verschiedenen Fachdisziplinen können bei uns Fortbildungspunkte erwerben, soweit die Fortbildung auf die jeweils fachspezifischen Inhalte ausgerichtet ist. LehrerInnen und ErzieherInnenEin großer Teil unserer Kursangebote wird durch das Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums akkreditiert. Interessierte LehrerInnen können sich dazu unter www.iq.hessen.de informieren. |



